31/01/2015

31. Januar 2015
Was passiert, wenn wirklich entschieden wird, dass nur das Gericht und die Verwaltungseinheit berechtigt sind, Gerichtsdolmetscher einzusetzen?
Am 11. Februar entscheiden die Mitglieder des Ausschusses für Justiz über den Vorschlag der Novelle zum Gerichtsgesetz und legen ihn dann zusammen mit eventuellen Ergänzungen der Staatsversammlung zur Abstimmung vor. Die Abstimmung ist für die erste Woche im März vorgesehen.
Der Vorschlag des Gesetzes über die Änderungen und Ergänzungen des Gerichtsgesetzes (EVA 2013-2030-0109) behandelt die Gerichtdolmetscher leider nicht richtig. Wenn der Vorschlag angenommen wird, können Gerichtsdolmetscher nur noch auf Anforderung des Gerichts und der Verwaltungseinheit arbeiten. Was das für die Staatsbürger, natürliche und juristische Personen bedeutet, kann man sich denken. Wir hoffen, dass diese Entscheidung nicht getroffen wird.